
Scheiduns- und
Trennungs-
beratung
Die Scheidungs- und Trennungsberatung bietet Eltern Unterstützung in einer herausfordernden Lebensphase und verfolgt das Ziel, das Wohl des Kindes auch nach der Trennung zu sichern. Sie hilft dabei, einen respektvollen und kindgerechten Umgang miteinander zu gestalten.
Schwerpunkte der Beratung sind:
- Kindeswohl im Mittelpunkt: Wie können Eltern trotz Trennung gemeinsam Verantwortung übernehmen?
- Auswirkungen der Trennung auf das Kind: Emotionale, soziale und psychologische Aspekte verstehen und einfühlsam begleiten.
- Förderung der elterlichen Kooperation: Konfliktvermeidung und konstruktive Kommunikation.
- Gestaltung des Kontakt- und Betreuungsmodells: Besuchsregelungen, gemeinsame Obsorge, Wohnsituation.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Überblick über Rechte und Pflichten als Elternteil nach der Trennung.
- Ressourcenorientierte Unterstützung: Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit und Selbstfürsorge.
Beratung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG (Außerstreitgesetz) sind Eltern minderjähriger Kinder bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, an einer Beratung teilzunehmen, "die die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zum Gegenstand hat."
Ziel dieser verpflichtenden Beratung:
- Bewusstsein für die Bedürfnisse des Kindes in der Trennungssituation schaffen
- Sensibilisierung für mögliche Belastungen und Ängste der Kinder
- Förderung einer kindgerechten Scheidungs- bzw. Trennungsgestaltung
- Unterstützung der Eltern darin, weiterhin verlässliche Bezugspersonen für das Kind zu bleiben