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Scheiduns- und
Trennungs-
beratung

Die Scheidungs- und Trennungsberatung bietet Eltern Unterstützung in einer herausfordernden Lebensphase und verfolgt das Ziel, das Wohl des Kindes auch nach der Trennung zu sichern. Sie hilft dabei, einen respektvollen und kindgerechten Umgang miteinander zu gestalten.

Schwerpunkte der Beratung sind:

Beratung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG

Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG (Außerstreitgesetz) sind Eltern minderjähriger Kinder bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, an einer Beratung teilzunehmen, "die die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zum Gegenstand hat."

Ziel dieser verpflichtenden Beratung:

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