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Besuchs-
begleitung

Kinder von getrenntlebenden Eltern benötigen für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und Charakterbildung regelmäßige Kontakte auch zu jenen Elternteilen, die nicht (mehr) mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben.

Was ist Besuchsbegleitung?

Besuchsbegleitung ermöglicht minderjährigen Kindern, trotz Trennung, regelmäßigen Kontakt zu dem Elternteil zu haben, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.

Auch Großeltern können Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen.

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum besuchsberechtigte Elternteile (Großeltern) das eigene Kind (Enkerl) nur begleitet sehen können.

Die Begleitungen finden mit neutralen ausgebildeten Fachpersonen (meist Psycholog*innen, Pädagog*innen oder  Sozialpädagog*innen) statt.

Besuchsbegleitungen werden oftmals gerichtlich festgelegt. Die Familiengerichtshilfe, und auch die Kinder- und Jugendhilfe können begleitete Treffen vorschlagen. Eltern können von sich aus ebenso begleitete Besuche wählen.

Ablauf der Besuchsbegleitung

Mit allen Parteien (Vater, Mutter, Großeltern) werden zunächst getrennte Erstgespräche geführt. Danach findet eine Einführungsstunde für das Kind / die Kinder statt, damit es die begleitende Person zunächst kennenlernt, sowie den Besucherraum mit Spielmaterialien und es wird auf die bevorstehenden Besuche mit dem besuchenden Elternteil vorbereitet.

Die Besuchsbegleitung vereinbart anschließend Besuchstermine mit den Eltern. 
Die Besuche finden ohne bringende Person statt. Die Minderjährigen werden ins Besuchercafe gebracht, die Begleitung übernimmt das Kind/die Kinder im Eingangsbereich und die bringende Person verabschiedet sich. Ein Ablauf, der bereits durch einen Kindergartenbesuch den Kindern bekannt ist. Kleinkinder die noch nicht in den Kindergarten gehen und die Trennung vom Elternteil, wo sie leben, noch nicht gewöhnt sind, dürfen anfangs von den bringenden Personen begleitet werden. In diesem Fall werden die Eltern durch die begleitende Person instruiert, um zu verhindern, dass die Minderjährigen einer Spannungssituation ausgesetzt werden.

Bei den meisten Familien besteht die Möglichkeit, in weiterer Folge, die Besuche auch Outdoor zu verbringen. Besuche am Spielplatz, Spaziergänge, Restaurantbesuche oder die Möglichkeit Eis essen zu gehen, sind einige Beispiele. Die begleitende Person ist auch Outdoor immer in unmittelbarer Nähe der Kinder, beobachtet und hört zu. 
Werden bei einem Besuch zwei besuchende Personen und mindestens zwei Minderjährige begleitet, sind zwei Besuchsbegleiter*innen anwesend. So wird gewährleistet, dass jede Kommunikation und jedes Verhalten zwischen allen Personen professionell beobachtet und dokumentiert werden kann. 

Besuchszeiten

Begleitete Besuche können von Montag bis Sonntag von 8:00 bis 20:00, unter Rücksicht unserer freien Ressourcen, stattfinden. Auch an Feiertagen führen wir Besuchsbegleitungen durch (z.B. unser alljährliches Weihnachtsspecial).

Besuchsbegleitung bei Kindern, die bei Pflegefamilien untergebracht sind

Bei diesen begleiteten Besuchen können die Pflegemütter/-väter, bei den Besuchen anwesend sein. 

Aufsuchende Besuchsbegleitung

Das Familienplatzl bietet auch aufsuchende Besuchsbegleitung an. Die Begleitung wird im Haushalt der besuchenden Person durchgeführt.
Aufsuchende Besuchsbegleitung wird von uns auch in Kinderheimen oder Wohngemeinschaften durchgeführt, dort wo die Minderjährigen fremduntergebracht ist.

Dauer und Beendigung der Besuchsbegleitung

Die Dauer einer Besuchsbegleitung ist sehr individuell, von einigen Terminen bis zu einer Dauer von einigen Monaten; dies hängt von den Umständen und der Begründung der Besuchsbegleitung ab. Die Entscheidung über die Dauer der begleiteten Kontakte wird nicht von der Begleitung getroffen.

Familiengerichte oder Kinder- und Jugendhilfe fordern oft einen Bericht über die begleiteten Besuche beim Familienplatzl an. Diese Berichte werden von der zuständigen Besuchsbegleitung erstellt, sie dienen auch als Bestandteil über die gerichtliche Entscheidung bezüglich Beendigung oder Fortführung der begleiteten Kontakte.

Bei positivem Verlauf der begleiteten Besuche können sich Eltern auch einigen, diese zu beenden und in Folge unbegleitete Kontakte vereinbaren. Die Eltern haben die Möglichkeit eines Abschlussgespräches mit unserer Leitung der Besuchsbegleitung oder der zuständigen Besuchsbegleitung zu führen. Bei diesem Gespräch wird der weitere Ablauf der unbegleiteten Kontakte besprochen und schriftlich festgehalten.

Kosten der Besuchsbegleitung

Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich, muss die bzw. der Besuchende die Kosten der begleiteten Treffen übernehmen.

Erstgespräche werden vom jeweiligen Elternteil bezahlt.

Zahlungsmethoden

Die Bezahlung der erbrachten Leistungen erfolgt nach jeder absolvierten Einheit und wird bar bezahlt, in Wiener Neustadt besteht auch die Möglichkeit per Bankomatkasse zu bezahlen.

Förderung für einkommensschwache Familien

Für einkommensschwache Familien bietet das Familienplatzl eine Förderung des Sozialministeriums an:

 Hier werden 40 Stunden gefördert und sind somit kostenfrei. 

Beim Erstgespräch werden Sie ausführlich darüber informiert. Weitere Infos, wie auch zu den Einkommensgrenzen, finden Sie unter:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Besuchsbegleitung.html

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